Der Mieter haftet für während des Mietvertrages an dem Fahrzeug entstehende oder durch seinen Betrieb verursachte Schäden. Folgende Fahrzeugteile und –zubehör:
Antenne, Schäden am Schloss, Verlust oder Schaden des Autoschlüssels, Scheibenwischer, Windschutzscheibe, Autospiegel, Felgen, Reifen, Inneneinrichtung des Fahrzeugs, Wagenheber, Radkappe, Blinker, Tankdeckel, Warndreieck, Schäden der Polsterung, Dachschäden, Schädigung verursacht vom Gepäcktraeger, extremer Schmutz im Wagen, Schäden unterhalb des Fahrzeugs, Hausrat, Schäden durch schuldhaftes Verhalten, geplatzte oder durchstochene Reifen, falsche Betankung, Schäden der Kindersitze, leerer Akku aufgrund unachtsamer Nutzung, Verlust der Fahrzeugpapiere und Kennzeichen.
Das Unternehmen ist nicht verpflichtet jegliche Teile zu ersetzten, welche aufgrund nachlässigem Verhalten des Mieters zustande kommen.
Abschleppkosten werden von der Versicherung nicht gedeckt.
Schäden, welche durch Trunkheit oder wegen nachlässigem Verhalten entstehen, befreien den Kunden nicht von seiner Verantwortlichkeit.